(31.5.2016) Rund 600.000 Aufzüge befördern die Menschen in Deutschland sicher von Etage zu Etage. Damit das so bleibt, sind die Aufzugsanlagen jährlich von einer zugelassenen Überwachungsstelle zu überprüfen. In Rahmen dieser Überprüfung nehmen die Sachverständigen die gesamte Technik unter die Lupe ...
Wichtig: Wann die nächste Prüfung ansteht, zeigt eine Prüfplakette, die gut sichtbar an der Anlage kleben muss. Zum Stichtag 1. Juni 2016 muss jeder Aufzug in Deutschland so eine Plakette tragen.
Neben der technischen Prüfung liegt in Zukunft verstärkt ein Fokus auf der Notrufeinrichtung und der Befreiung von eingeschlossenen Personen. Deshalb muss neuerdings zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan erstellt werden. Stichtag hierfür ist laut neuer Betriebssicherheitsverordnung der 31. Mai 2016. „Der Notfallplan beschreibt detailliert den Ablauf vom Drücken des Notruftasters im Fahrkorb bis zur tatsächlichen Rettung“, so Thomas Pfaff, Aufzugsexperte von TÜV Rheinland. Zum Inhalt eines solchen Plans gehören u.a. der genaue Standort des Aufzugs und die Kontaktdaten der Personen, die für den Zugang zur Anlage, die Befreiung der Eingeschlossenen und für die Erste Hilfe verantwortlich sind.
Zusätzlich zum Notfallplan muss eine Notbefreiungsanleitung angefertigt werden. Sie befindet sich im Triebwerksraum und hat ausführlich zu beschreiben, wie der jeweilige Aufzug manuell zur nächsten Tür bewegt werden kann, um Eingeschlossene zu befreien.
Und noch eine Neuheit in Sachen Sicherheit steht an: In jedem Aufzug muss bis spätestens Ende 2020 ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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